Was tun bei Kündigung durch Arbeitgeber?
Sie haben Ihre Kündigung erhalten? Dann ist sicherlich der Schock erst einmal groß.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist ein Eingriff in den Alltag und die eigene finanzielle Existenz. Stecken Sie den Kopf nun nicht in den Sand! Werden Sie so schnell wie möglich tätig .
Wichtig ist vor allem erst einmal zu wissen, ob die ausgesprochene Kündigung überhaupt rechtens ist.
Mit unserem Service haben Sie nun die Möglichkeit Ihre Kündigung kostenlos und unverbindlich durch unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen zu lassen.
Handeln Sie schnell, denn die Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage beträgt, sowohl bei einer Kündigung als auch bei einer Änderungskündigung, nur 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung.